der ibau GmbH, Bahnhofstraße 5, 48143 Münster
Präambel
Die ibau GmbH (nachfolgend kurz „ibau“) stellt Informationen für Bauunternehmer oder sonstige mit dem Bauwesen verbundene natürliche oder juristische Personen (Nutzer) über öffentliche Ausschreibungen, geplante Bauvorhaben und Submissionsergebnisse sowie andere die Baubranche betreffende Informationen zur Verfügung.
1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der ibau und dem Kunden. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.
1.2 Die AGB gelten für sämtliche Warenlieferungen (Zeitschriften, Bücher, Broschüren, u.ä.) ebenso wie für die von der ibau entgeltlich oder unentgeltlich im Internet bereitgestellten Datenbanken, Grafiken, Tabellen oder sonstigen Downloads, im Folgenden Online-Produkte genannt. Für internetbasierende Online-Leistungen gelten insbesondere die Bestimmungen unter § 13 dieser AGB. Die jeweilige Leistungsbeschreibung eines Produktes und die darin enthaltenen Preisinformationen sind gemeinsam mit diesen AGB verbindlicher Vertragsinhalt.
1.3 Die AGB regeln die Bereitstellung der Leistungen der ibau und deren Inanspruchnahme durch Unternehmer i. S. v. § 14 BGB. Insbesondere bietet die ibau seine Leistungen nicht gegenüber Verbrauchern i. S. v. § 13 BGB an. Die ibau ist nur auf Grundlage dieser AGB zu einer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bereit. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die ibau ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4 Falls sich die Bedingungen in verschiedenen Dokumenten widersprechen, gelten die Regelungen in folgender Reihenfolge: einzelvertragliche Regelungen, die Leistungsbeschreibung, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, gesetzliche Regelung.
2.1 Sämtliche Angebote der ibau sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass dies durch die ibau ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurde.
2.2 Der Kunde kann sich auf der Webseite der ibau oder den jeweiligen Partnerseiten registrieren und/oder eine Vertragsbeziehung mit der ibau eingehen. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Die ibau behält sich vor, das Vertragsangebot des Kunden durch Zusendung der Waren und Serviceleistungen oder durch Übersendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die ibau behält sich ebenfalls vor, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen.
2.3 Durch Abgabe eines Angebots (einer Bestellung) erklärt sich der Kunde mit der vollumfänglichen Geltung der jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden AGB, Leistungsbeschreibung und Preisliste der ibau einverstanden.
Die AGB, die Leistungsbeschreibung und die Preisliste können jederzeit von der ibau geändert werden. Eine Änderung wird allen Kunden 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung online, schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Sofern der Kunde der Änderung widerspricht, gelten die AGB, die Leistungsbeschreibung sowie die Preisliste in der bisherigen Form weiter. Hat der Kunde widersprochen, so kann die ibau den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Die AGB, die Leistungsbeschreibung und die Preisliste gelten in der geänderten Fassung als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist widerspricht, kündigt oder nach Inkrafttreten der Änderung die Dienste/Leistungen der Firmen weiter nutzt. Die ibau wird auf das Kündigungsrecht und die Folgen weiterer Nutzung der Dienste/Leistungen in der Mitteilung über die Änderung der AGB, der Leistungsbeschreibung und/oder der Preisliste besonders hinweisen.
Sofern von der ibau im Einzelfall weitere und über die jeweilige Leistungsbeschreibung hinausgehende Leistungen erbracht werden, wird hierdurch ein Anspruch auf zukünftige Leistungen nicht begründet.
5.1 Die Inanspruchnahme der Leistungen der ibau ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet. Die Preise für die Inanspruchnahme der Leistungen der ibau sind in der jeweiligen Leistungsbeschreibung zugrunde liegenden Preisliste oder in Einzelverträgen geregelt. In den Preisen von der ibau ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese wird in der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
5.2 Monatliche Preise sind, beginnend mit der Bereitstellung der Leistungen durch die ibau, im Voraus für den Rest des Monats – ggf. anteilig – zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Ist der Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet.
5.3 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto der ibau zu zahlen. Er muss spätestens am 10. Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Sämtliche Bankkosten gehen zu Lasten des Kunden. Das Entgelt kann alternativ per Lastschrift nach vorheriger Vereinbarung eingezogen werden. Der Kunde verpflichtet sich, sofern er am Lastschriftverfahren teilnehmen möchte, ein SEPA-Mandat zu erteilen. Der Einzug erfolgt frühestens fünf (5) Werktage nach Rechnungsdatum von dem hierfür vorgesehenen Konto. Nach Ablauf von vier Wochen nach Erhalt der Rechnung kommt der Kunde auch ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Die Geldschuld ist mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die ibau ist berechtigt, für jede nach Verzugseintritt übersandte Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 zu berechnen. Der ibau bleibt der Nachweis eines höheren Verzugszinsschadens ausdrücklich vorbehalten. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der ibau vorbehalten.
5.4 Kommt der Kunde
– für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder
– in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht, in Verzug,
a) sind wegen der insoweit vorliegenden Besorgnis der Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden sämtliche, d.h. auch künftige Vergütungsansprüche der ibau bis zum Ende der Vertragslaufzeit mit dem Kunden, längstens jedoch für die Dauer von zwölf Monaten, ab dem 1. Tage des auf die in den beiden vorstehenden Absätzen genannten Zeiträume folgenden Zeitraums durch den Kunden vorab sofort zur Zahlung fällig.
b) Wahlweise kann die ibau in den vorgenannten Fällen das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen und einen, sofort in einer Summe fälligen, pauschalierten Schadensersatz in Höhe des bis zum Ablauf der regulären Vertragszeit zu zahlenden restlichen monatlichen Preises verlangen. In diesem Falle wird die ibau von der ihr obliegenden Verpflichtung zur Leistung frei. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die ibau einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
5.5 Die ibau ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden die Lieferungen und Veröffentlichungen bis zur erfolgten Zahlung zu unterbrechen. Ein Anspruch auf Nachlieferung besteht für den Kunden nicht. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Bezugsgebühren zu zahlen.
5.6 Abzüge, wie Skonto, etc. von Rechnungen ohne entsprechender schriftlicher Vereinbarung zwischen der ibau und dem Kunden werden nicht anerkannt und auf Kosten des Kunden nachberechnet. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die ibau über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
5.7 Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung sind unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern nach Zugang der Rechnung bei der ibau schriftlich zu erheben. Falls der Kunde rechtzeitige Einwendungen unterlässt, gilt dies als Genehmigung. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
5.8 Aufrechnungsrechte, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, stehen dem Kunden nur zu, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist oder von der ibau ausdrücklich anerkannt worden ist.
5.9 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf denselben rechtlichen Verhältnissen wie die Forderung der ibau beruht.
5.10 Gerät die ibau mit der geschuldeten Leistung in Verzug, ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die ibau eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält.
Der Versand an den Kunden erfolgt unversichert auf Gefahr und Kosten des Kunden. Die ibau nimmt Transport- und alle sonstigen Verpackungen nicht zurück. Der Kunde hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, ist die ibau berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
7.1 Weist die Leistung der ibau einen gewährleistungspflichtigen Mangel auf, leistet die ibau für Mängel zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen nach § 8. Bei geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
7.3 Mängelanzeigen oder sonstige Beanstandungen müssen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Leistungserbringung der ibau durch den Kunden angezeigt werden.
8.1 Die ibau haftet für Schäden, die durch das Fehlen einer von dieser garantierten Beschaffenheit entstanden sind, sowie für Schäden, die die ibau vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die ibau haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Die ibau gleicht jedoch bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten typische und vorhersehbare unmittelbare Schäden bis zur Höhe von € 500,00 pro Schadensfall aus. Vom unmittelbaren Schaden sind nicht umfasst – ohne darauf beschränkt zu sein –: entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Programmen oder Daten, Nutzungsausfall, Transaktionsverluste, verpasste Gelegenheiten, usw.
8.2 Die verschuldensunabhängige Haftung der ibau für Mängel, die schon im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorlagen, ist ausgeschlossen.
8.3 Unberührt bleibt eine etwaige Haftung der ibau bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
8.4 Dem Kunden ist bekannt, dass die ibau ihre Leistungen aufgrund von Informationen Dritter erbringt. Die ibau hat keine Möglichkeit, diese Informationen im Einzelnen zu überprüfen. Die ibau haftet daher nach Maßgabe der vorstehenden Absätze 1 – 3 nicht für den Inhalt, die Richtigkeit, die Vollständigkeit, die Genauigkeit oder das Zutreffen von Sachinhalten der ihr übermittelten und von der ibau an den Kunden weitergegebenen Informationen. Insbesondere haftet die ibau nicht für die tatsächliche Existenz der die betreffenden Informationen an die ibau weitergebenden Dritten oder dafür, dass der Kunde an den Ausschreibungen teilnehmen kann.
8.5 Von der ibau genannte Stückzahlen einer Lieferung oder Mengenangaben sind unverbindlich und nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen der ibau mit dem Kunden.
Soweit im Einzelfall mit dem Kunden nichts vereinbart ist, gelten folgende Vertragszeiten:
9.1 Die Parteien vereinbaren bei der Bestellung der Leistung der Baumarktforschung durch den Kunden eine feste Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich von einer der Parteien gekündigt wird.
9.2 Maßgebend für die Einhaltung der Kündigungsfrist sowie für die Kündigung selbst ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei der jeweiligen Partei.
9.3 Ist eine Kündigung erfolgt, erkennt die ibau keine Änderung in der Auftragszusammensetzung mehr an, die zu einer Reduzierung des Lieferumfangs führt. Lieferunterbrechungen können von dem Kunden sodann nicht mehr verlangt werden.
10.1 Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von § 9 unberührt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die ibau berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
10.2 Ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung durch die ibau liegt neben dem in § 5 Ziffer 4.b) genannten Grund vor, wenn der Kunde ihm obliegende Pflichten erheblich oder nachhaltig verletzt; insbesondere wenn – ohne darauf beschränkt zu sein:
a) über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt;
b) der Kunde seinen Sitz, Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt außerhalb des Territoriums der Bundesrepublik Deutschland verlegt;
c) der Kunde gegen wesentliche Pflichten, die in diesen AGB festgelegt sind, verstößt;
d) der Kunde bei der Anmeldung (Bestellung) falsche Angaben gemacht hat;
e) der Kunde die ihm überlassenen Leistungen und Informationen vertragswidrig nutzt, insbesondere durch Verstoß gegen die Regelungen in § 13;
f) der Kunde sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen gem. § 5 in Verzug befindet; oder
g) der Kunde gegen die Regeln der ibau zur Benutzerkennung und Passwort verstößt.
11.1 Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass personenbezogene Daten von der ibau während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur Vertragszweckerfüllung, insbesondere für den Zugriff durch den Kunden auf die Datenbank der ibau und für Abrechnungszwecke, notwendig und geboten ist. Der Kunde hat diesbezüglich ein Widerspruchsrecht.
11.2 Die ibau trifft, auf Verlangen des Kunden, bzgl. dessen personenbezogener gespeicherter Daten eine unentgeltliche Auskunftspflicht. Die ibau wird diese Daten des Kunden grundsätzlich nicht ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn die ibau Dritten gegenüber, insbesondere gegenüber staatlichen Stellen, verpflichtet ist, diese Daten zu offenbaren und der Kunde nicht widerspricht.
11.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine an die ibau übermittelten Daten aufgrund einer Datenübermittlung an einen Dritten bzw. an Auskunfteien i. S. d. § 28a BDSG im Rahmen einer mit der ibau vereinbarten Auftragsdatenverarbeitung gespeichert, verarbeitet, gelöscht oder gesperrt werden.
11.4 Wir weisen darauf hin, dass die Gesellschaft zur Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertragsverhältnisses im Rahmen der Risikosteuerung Wahrscheinlichkeitswerte für ihr zukünftiges Verhalten erhebt, verwendet und dazu auch Anschriftendaten im Sinne des § 28b BDSG nutzt.
11.5 Soweit der Kunde im Rahmen der vertraglichen Nutzung andere als personenbezogene Daten an die ibau übermittelt, nutzt die ibau solche Daten weder für eigene Zwecke, noch wird die ibau solche Daten an Dritte weiterleiten oder Dritten den Zugriff auf solche Daten gestatten.
12.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der ibau auf einen Dritten übertragen.
12.2 Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
12.3 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der angebotenen Leistungen der ibau und/oder diesen AGB wird als ausschließlicher Gerichtsstand der jeweilige Sitz der ibau vereinbart. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde keinen festen Sitz in Deutschland hat, seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt hat oder wenn sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die ibau ist nach eigener Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
12.4 Als Erfüllungs- und Zahlungsort gilt der jeweilige Geschäftssitz der ibau als vereinbart.
12.5 Die Überschriften zu den einzelnen Vorschriften dieser AGB dienen lediglich der besseren Orientierung und haben keinen eigenständigen Regelungsgehalt und keine rechtliche Bedeutung.
13.1 Allgemeine Regelungen zum Leistungsumfang
13.1.1 Die ibau trägt dafür Sorge, dass ihr Internetportal im World Wide Web abrufbar ist. Die ibau weist den Kunden jedoch darauf hin, dass aufgrund der technischen Begebenheit des Internets dies nicht jederzeit gewährleistet werden kann.
13.1.2 Die Leistungen der ibau werden auf einer eigens für diese in einem Rechenzentrum eines großen deutschen Telekommunikationsanbieters betriebenen Plattform erbracht. Die Verfügbarkeit der Leistungen beträgt durchschnittlich 98,5 % pro Jahr. Die Leistungen werden im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und nach Maßgabe des vom Kunden gewählten Zugangstarifs in der Regel grundsätzlich täglich von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr bereitgestellt. Über größere Arbeiten, die das Stoppen eines Dienstes erfordern, werden die Kunden eine Woche vorher informiert, wenn und soweit die ibau ihrerseits rechtzeitig Kenntnis von solchen Arbeiten erhält. Unterbrechungen der Dienste, die innerhalb der geplanten Wartungsarbeiten entstehen, gehen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit mit ein.
13.1.3 Die Nutzung der Softwarefunktionalitäten und des Informationsangebotes der ibau setzt ein dem Stand der Technik entsprechendes Computersystem mit funktionsfähigem Internetzugang voraus. Ebenso ist es erforderlich, dass der Kunde über einen Java-fähigen Internetbrowser verfügt, der die Ausführung von Java-Applets im Browser zulässt. Druckdienste sind nicht Bestandteil der Leistung der ibau, sondern vom Kunden selbst bereitzustellen.
13.1.4 Die Dienste der ibau sind bereitgestellt, wenn der jeweilige Dienst auf dem Internetportal funktionsfähig zur Verfügung steht und dem Kunden die Freischaltung mitgeteilt wurde.
13.2 Nutzungsrecht
13.2.1 Die bei der Nutzung der Online-Leistungen von der ibau bereitgestellten Informationen genießen als Datenbankwerke Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz. Für die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses räumt die ibau dem Kunden das persönliche, nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht ein, die bereitgestellten Dienste im normalen Geschäftsgang für eigene Zwecke ausschließlich über deren Webseite und ausschließlich auf deren Servern zu nutzen.
13.2.2 Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe der jeweiligen Leistungen oder nach Art und Umfang wesentlicher Teile davon, über die normale Nutzung gemäß dem vorstehenden Absatz a) hinaus, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, ist dem Kunden ausdrücklich nicht gestattet. Die ibau wird jeden Verstoß des Kunden rechtlich verfolgen.
13.2.3 Durch die etwaige Einräumung von Lizenzen wird dem Kunden kein Eigentum an den lizenzierten Leistungen übertragen.
13.2.4 Die ibau nimmt keinen Einfluss auf die dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte und Daten von Dritten und überprüft nicht deren Inhalt, die Richtigkeit, die Rechtmäßigkeit, die Vollständigkeit, die Genauigkeit oder das Zutreffen von Sachinhalten. Dies gilt insbesondere auch für die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen bei Ausschreibungen. Dies liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des jeweiligen Ausschreibenden. Insbesondere haftet die ibau nicht für die tatsächliche Existenz der die betreffenden Informationen an die ibau weitergebenden Dritten.
13.2.5 Die ibau prüft nicht, ob die eingestellten Daten für die Kunden technisch verarbeitbar sind (insbesondere bezüglich Dateigrößen und Dateiformate) und garantiert keine Virenfreiheit der Daten.
13.3 Vertragsschluss: Voraussetzung eines Vertragsschlusses im Internet ist die vorherige Registrierung des Kunden und deren Bestätigung durch die ibau. Ein Vertrag im Internet kommt zustande durch die Bestellung der Leistung durch den Kunden und die Annahme der Leistung durch die ibau. Die ibau nimmt die Bestellung des Kunden im Regelfall durch ausdrückliche schriftliche Annahmeerklärung/Auftragsbestätigung oder durch Erbringung der Leistung an (Freischaltung). Auf der Webseite der ibau sind keine verbindlichen Angebote auf einen Vertragsschluss enthalten. Entsprechende Erklärungen sind lediglich Aufforderungen an den Kunden, ihrerseits Angebote (Bestellungen) abzugeben. Durch Abgabe eines Angebots (einer Bestellung) erklärt sich der Kunde mit der vollumfänglichen Geltung der jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden AGB, Leistungsbeschreibung und Preisliste der ibau einverstanden.
13.4 Registrierung
13.4.1 Für die Registrierung hat der Nutzer Angaben zu seiner Person zu machen. Die ibau behält sich das Recht vor, die Registrierung bis zur Überprüfung der Angaben auszusetzen. Die schuldhafte Eingabe falscher Daten stellt eine Verletzung dieser Geschäftsbedingungen dar und führt zu einem unverzüglichen Ausschluss aus dem Dienst.
13.4.2 Im Rahmen der Registrierung erhält der Nutzer ein Passwort, das ihm eindeutig zugeordnet ist. Mit diesem Passwort kann der Nutzer auf die Dienste der ibau zugreifen. Sollte der Nutzer sein Passwort vergessen oder verlegen, kann er bei der ibau ein neues Passwort beantragen, welches nach einer angemessenen Sicherheitsüberprüfung durch die ibau vergeben wird.
13.4.3 Die BMF ist jederzeit berechtigt, das Passwort zu ändern. Der Nutzer wird hierüber unverzüglich per E-Mail unterrichtet.
13.4.4 Änderungen der persönlichen Registrierungsdaten des Nutzers sind durch diesen auf der Webseite der ibau vorzunehmen. Alternativ können die Änderungen der ibau auch schriftlich mitgeteilt werden, so dass die Änderungen durch Mitarbeiter der ibau vorgenommen werden.
13.4.5 Der Nutzer ist für jegliche Aktivitäten unter Verwendung seiner Zugangsberechtigung und seines Passwortes, einschließlich der Verwendung der Zugangsberechtigung durch Dritte, verantwortlich.
13.4.6 Der Nutzer verpflichtet sich, seinen Zugang gegen die unbefugte Benutzung durch Dritte zu schützen. Das Passwort darf nicht weitergegeben werden. Der Nutzer haftet für jede durch sein Verhalten ermöglichte unbefugte Benutzung des Zugangs zu den registrierungspflichtigen Bereichen.
13.5 Besondere Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
Die BMF behält sich vor, betrügerischen, missbräuchlichen oder anderen widerrechtlichen Gebrauch bei den zuständigen Behörden zur Anzeige zu bringen und/oder die Zugangsberechtigung des Kunden sofort zu sperren.
13.6 Nutzung durch Dritte
13.6.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen Dritten zu überlassen.
13.6.2 Der Kunde hat der ibau auch die Kosten zu erstatten, die durch Mitbenutzung oder unberechtigte Nutzung Dritter entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.
13.7 Sperrung
13.7.1 Die ibau ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Leistungen der ibau ohne vorherige Ankündigung vorübergehend zu sperren, wenn ein hinreichender Verdacht besteht, dass der Kunde gegen § 13 Ziffer 5.a) und b) verstößt.
13.7.2 Weitergehende Rechte der ibau zur Sperrung nach vorheriger Ankündigung bleiben unberührt.
13.7.3 Der Kunde ist verpflichtet, der ibau den Schaden, der aufgrund der Pflichtverletzung des Kunden entstanden ist, zu ersetzen.
13.8 Mangelhaftung
13.8.1 Aufgrund der technischen Gegebenheiten des Internets übernimmt die ibau keine Haftung für Bestand, Eignung und Fehlerfreiheit sowie Verfügbarkeit von technischen Einrichtungen Dritter, insbesondere der vom Kunden verwendeten öffentlichen Übertragungsleitungen und dessen eigenen Datenkommunikationsgeräte sowie für die fehlerfreie, sofortige und sichere Übertragung von Daten zwischen den Kunden und der ibau über das Internet.
13.8.2 Die ibau leistet für die technische Brauchbarkeit des von ihr errichteten und unterhaltenen Internetportals im Rahmen von §8 dieser AGB Gewähr. Die Angaben in der Leistungsbeschreibung sind keine Beschaffenheitsgarantien.
13.8.3 Sollten Fehler oder Mängel des Portals auftreten, die in der Risikosphäre der ibau liegen, wird diese die erforderliche Mängelbeseitigung auf eigene Kosten innerhalb kürzester Frist vornehmen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände, die von der ibau nicht zu vertreten sind, berechtigen diese, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich angemessener Anlaufzeit, hinauszuschieben.
13.8.4 Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs der ibau liegenden Störung, erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten an den Kunden. Im Übrigen werden Entgeltanteile wegen Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn die ibau oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler vorsätzlich verschuldet oder grob fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als 24 Stunden erstreckt.
13.9 Haftung bei Datenübertragung
13.9.1 Die BMF verwendet während der Internetübertragung moderne Verschlüsselungsverfahren. Die ibau weist darauf hin, dass es nicht möglich ist gänzlich auszuschließen, dass bei Kommunikation über das Internet Daten von Dritten abgehört und/oder aufgezeichnet werden. Die ibau übernimmt für Schäden, die durch das unbefugte Abhören und/oder Aufzeichnen von Daten verursacht sind, keine Haftung, außer für den Fall eigenen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.
13.9.2 Die Haftung der ibau erstreckt sich nicht auf diejenigen Schäden, die der Kunde durch Verlust oder Missbrauch seines Passwortes/User-ID erleidet, ebenso nicht auf von Dritten stammende Daten, welchen sich die ibau zur Leistungserbringung bedient.
13.9.3 Der Kunde verpflichtet sich, die ibau von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit, Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit von Daten beruhen, die der Kunde auf der Internetplattform der ibau eingestellt hat oder aus einer sonstigen und sachgemäßen Nutzung herrühren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch Rechtsverteidigungskosten (z. B. Gerichts- und Rechtsanwaltskosten).
13.9.4 Die ibau weist darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.